Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Personen, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Personenmehrheiten (kollektives Arbeitsrecht).
Beim Individualarbeitsrecht sind die Rechtsbeziehungen in Arbeitsverträgen geregelt. Außerdem gibt es zahlreiche Gesetze, die Mindestarbeitsbedingungen festschreiben, die auch ohne Vereinbarung unmittelbar gelten. Zu nennen sind hier beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Mindestlohngesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielen noch weitere Gesetze eine Rolle, wie zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz.
Auch das kollektive Arbeitsrecht wirkt in das individuale Arbeitsrecht hinein. So sind oft Tarifverträge in Arbeitsverträgen vereinbart, deren Inhalt dann Vertragsbestandteil wird. Ebenso wirken sich Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber unmittelbar auf das jeweilige Arbeitsverhältnis aus.
In all diesen Bereichen kommt es in der Praxis oft zu Problemen und Auseinandersetzungen. So streiten sich die Vertragsparteien häufig über Eingruppierung, Lohn, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses über Kündigungsschutz, Urlaubsabgeltung und Restlohnansprüche.
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