In kaum einem anderen Rechtsgebiet besteht so viel Konfliktpotential wie im Bau- und Architektenrecht. Deshalb ist es ratsam, bei der Errichtung oder Änderung eines Bauwerks frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, sei es als Bauhandwerker, als Architekt oder als Bauherr. Sind die Fronten zwischen den Vertragsparteien schon verhärtet, bleibt häufig nur der Weg über eine gerichtliche Entscheidung. Es ist daher empfehlenswert, den Bau- oder Architektenvertrag bereits vor Abschluss auf Vollständigkeit, Transparenz und Richtigkeit prüfen zu lassen.
Auch während der Bauphase treten häufig Fehler auf. Ein frühzeitig eingeholter Rat muss dann nicht teuer sein, hilft aber oft, weitere Fehler zu vermeiden.
Probleme können auch im Bereich des öffentlichen Baurechts auftreten. Auch wenn nicht jede Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig ist, so gelten dennoch in jedem Fall bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Ein Verstoß kann zur Nutzungsuntersagung, Baueinstellung oder sogar zu einer Rückbauverfügung führen. Demgemäß ist der Beratungsbedarf in diesem Bereich sehr hoch.
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hat die fachliche Kompetenz, Sachverhalte im baurechtlichen Bereich vollständig zu erschließen und ist in der Lage, die rechtlichen Möglichkeiten je nach Situation aufzuzeigen.
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